Aufgrund des aktuellen Wintereinbruchs mit Eis und Schnee erinnert die Gemeinde Wiefelstede an die bestehende Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege sowie Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen bis spätestens 7.30 Uhr zu räumen und zu streuen. „Bei anhaltender Glätte oder weiterem Schneefall ist dies nach Bedarf bis 20 Uhr fortzuführen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus der „Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung im Bereich der Gemeinde Wiefelstede“. Demnach sind grundsätzlich alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zum Winterdienst verpflichtet, sofern das jeweilige Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt. Diese Verpflichtung gilt auch für Strecken, auf denen der Bauhof während der Schulzeiten die Schulwege gesondert sichert.
„Bei Schneefall sind Gehwege mindestens in einer Breite von einem Meter zu räumen. In Bereichen ohne Gehweg ist ein breiter Streifen von einem Meter am äußersten Fahrbahnrand freizuhalten“, so die Info aus dem Rathaus.
Weiter macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass der geräumte Schnee nicht so gelagert wird, dass der Verkehr behindert oder sogar gefährdet wird. Bei Glätte ist dafür zu sorgen, dass die Flächen mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln bestreut werden, sodass ein sicherer Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet ist.