Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Sande – Conneforde_Ost (LH-14-338)

Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Sengwarden – Sande (LH-14-330), der 380-kV-Leitung Sande – Conneforde_Ost (LH-14-338) sowie der Anbindung der 380-kV-Leitung Fedderwarden – Conneforde (LH-14-315) an das Umspannwerk Sande, Abschnitt Süd, BBPlG-Vorhaben Nr. 73

Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Gemäß § 43m Abs. 1 Satz 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG abzusehen.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs-, Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Gemarkungen beansprucht:

Gemeinde:Gemarkung:
Stadt WilhelmshavenRüstringen, Fedderwarden
Stadt SchortensAccum, Schortens
Gemeinde SandeGödens, Sande
Gemeinde ZetelZetel
Gemeinde BockhornBockhorn
Gemeinde WiefelstedeWiefelstede
Stadt VarelVarel – Land

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist:

  • Die Errichtung und der Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung LH-14-330 (Sengwarden – Sande) auf einer Länge von 10,6 Kilometern als Freileitung ab Mast 17 (C) (exklusive) mit den Masten 18 (C) bis 46 (C)
  • Die Errichtung und der Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung LH-14-338 (Sande – Conneforde_Ost) auf einer Länge von 20,3 Kilometern als Freileitung mit den Masten 01 bis 53
  • Der teilweise Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung LH-14-204 (Conneforde – Maade) zwischen dem Umspannwerk Fedderwarden und dem Umspannwerk Conneforde mit den Masten 1, 2N und 15 bis 70
  • Der teilweise Rückbau der 380-kV-Bestandsleitung LH-14-315 (Fedderwarden – Conneforde) der Masten 25 und 26 zwischen Mast 24 und dem Erdkabelportal WiCo1 aufgrund der Neuanbindung an das Umspannwerk Sande  
  • Die Anbindung der 380-kV-Bestandsleitung LH-14-315 (Fedderwarden – Conneforde) an das Umspannwerk Sande auf einer Länge von 2,2 km als Freileitung durch den Neubau der Masten 25N, 26N, 27 und 28 zwischen Mast 24 und dem Erdkabelportal WiCo1.
  • Die temporäre Errichtung von Provisorien

Der Verlauf der 380-kV-Neubauleitung LH-14-330 (Sengwarden – Sande) beginnt westlich des Umspannwerkes (UW) Fedderwarden mit Mast 17 (C), dessen Errichtung nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Von dort aus, wird die Leitung an der westlichen Seite der Burg Kniphausen vorbei und anschließend über die Landesstraße L810 geführt. Im weiteren Verlauf wird die Neubauleitung parallel, westlich zur BAB A29 geführt. Die Leitung kreuzt die Bundesstraße B210 und die Bahnstrecke 1546 Sande – Schortens Weißer Floh. Ab Mast 36, kurz nach der Querung der Bahnstrecke, knickt die Leitung Richtung Norden bevor sie ab dem Mast 38 wieder westlich der Bundesautobahn BAB A29 und parallel der 380-kV-Bestandsleitung LH-14-315 (Fedderwarden – Conneforde) verläuft. Die Neubauleitung kreuzt den Ems-Jade-Kanal und erreicht schließlich das neu geplante UW Sande, dessen Errichtung nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist.

Ab dem UW Sande beginnt die 380-kV-Neubauleitung LH-14-338 (Sande – Conneforde). Diese überkreuzt die B436 und verläuft im Anschluss östlich von Neustadtgödens und kreuzt unmittelbar nach der Querung der Sanderahmer Straße den Erdkabelabschnitt der bestehenden 380-kV-Leitung LH-14-315 (Fedderwarden – Conneforde). Die Neubauleitung verläuft dann parallel westlich zur Bestandsleitung bis zur Überkreuzung der Kreisstraße K102 bei Bockhorn. Die Querung des Wohngebietes in der Ortslage Bockhorn erfolgt unmittelbar in der Achse der bisher bestehenden 220-kV-Leitung LH-14-204 (Conneforde – Maade). Anschließend kreuzt die Neubauleitung die Bundesstraße B437, knickt nach Südosten ab und verläuft weiter in südöstlicher Richtung, vorbei an der Nordseite des Grabhorner Busches. Die Wohnbebauung von Wilkenhausen umgeht die Neubauleitung westlich. Im weiteren Verlauf kreuzt die Neubauleitung die Kreisstraße 105 zwischen Westersteder Str. 75 und 77, erreicht die Gemeindegrenze Stadt Varel / Wiefelstede und durchquert in südlicher Richtung einen Windpark. Im Anschluss schwenkt die Leitung nach Südwesten und schließt südöstlich an das UW Conneforde_Ost an.

Im Umfeld der Leitungen befinden sich folgende Natura 2000-Gebiete:

  • EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“
  • EU-Vogelschutzgebiet „Marschen am Jadebusen“
  • Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“
  • Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven“
  • Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Neuenburger Holz“

Im Vorhabengebiet befinden sich zudem die Einzugsgebiete der Oberflächenwasserkörper

  • „Großes Fedderwarder Tief und Nebengewässer“
  • „Maade / Upjeversches Tief“
  • „Ems-Jade-Kanal bis Upschört“
  • „Neustädter- / Gödenser Tief“
  • Ellenserdammer Tief und Nebengewässer / Marsch“
  • „Steinhauser Tief und Nebengewässer / Marsch“
  • „Woppenkamper Bäke“
  • „Brunner Bäke Oberlauf“
  • „Brunner Bäke Mittellauf“
  • „Nordener Leke Oberlauf“
  • „Südener Leke Oberlauf“
  • „Obere Wapel und Nebengewässer (Bekhauser Bäke)“

sowie der Grundwasserkörper „Jade Lockergestein links“.

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden, da während der Bauausführung infolge hoher Grundwasserstände an allen Maststandorten Wasserhaltungsmaßnahmen (temporäre Grundwasserabsenkung durch Grundwasserentnahme mit anschließender Einleitung des geförderten Wassers in umliegende Gräben und Vorfluter) erforderlich werden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Die Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde.

Die vorliegenden Planunterlagen enthalten die folgenden wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens:

  • Anlagenverzeichnis
  • Erläuterungsbericht mit Grundsätzen zum Bodenschutz
  • Variantenuntersuchung   
  • Übersichtsplan
  • Wegenutzungsplan
  • Lage- und Grunderwerbspläne und Erläuterungen zum Lage- und Grunderwerbsplan
  • Mastprinzipzeichnungen
  • Längenprofile und Erläuterungen zu den Längenprofilen
  • Regelfundamente
  • Bauwerksverzeichnis
  • Mastliste
  • Koordinatenliste
  • Kreuzungsverzeichnis
  • Grunderwerbsverzeichnisse
  • Immissionsbericht zu elektrischen und magnetischen Feldern
  • Schalltechnische Gutachten für den Betrieb und den Bau der Leitung
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Maßnahmenblättern und Karten
  • Fachbeitrag Umwelt mit Karten
  • Natura 2000-Verträglichkeitsstudie
  • Ableitungen von Minderungsmaßnahmen
  • Antrag auf Befreiungen von den Landschaftsschutzgebieten
  • Antrag auf Ausnahme von den Verboten des § 30 BNatSchG
  • Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie
  • Karten Oberflächenwasserkörper sowie Grundwasserkörper
  • Wasserrechtliche Anträge
  • Forstgutachten mit Karte
  • Gesamtkartierbericht inkl. Karten
  • Kartierbericht Nachkartierungen

II.

(1) Die Planunterlagen werden in der Zeit vom

29.12.2025 bis zum(einschließlich) 28.01.2026

unter dem Titel „Wilhelmshaven-Conneforde, AB Süd: 380-kV-Leitungen Sengwarden-Sande und Sande-Conneforde_Ost“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a EnWG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede wird mittels Verlinkung auf die Seite der NLStBV verwiesen.

Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 11.02.2026, schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee
76 A, 30453 Hannover oder der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Eingang Bauverwaltung, 26215 Wiefelstede einzureichen. Vor dem 29.12.2025 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt Ihrer Einwendung nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG.

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen befassen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Auf eine Erörterung kann verzichtet werden (§ 43a Satz 1 Nr. 3 Satz 1 EnWG). Gemäß § 43a Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten.

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin bzw. der Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde). Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger zugestellt. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG).

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Satz 1 Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

IV.

Hinweis:

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede (https://www.wiefelstede.de) eingesehen werden.

12.12.2025, gez. Pieper

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Der Bürgermeister

Gemeinde Wiefelstede