Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung Conneforde_Ost – Elsfleth_West, Abschnitt 1 (LH-14-331/LH-14-335)

1. Planänderung

I.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der TenneT TSO GmbH für das o. g. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch.

Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG abzusehen.

Der bei Einleitung des Verfahrens vorliegende Plan hat bereits bei den Gemeinden Ovelgönne, Rastede, Wiefelstede und bei den Städten Elsfleth, Westerstede und Varel vom 07.08.2024 – 09.09.2024 sowie bei der Gemeinde Rastede vom 06.09.2024 – 07.10.2024 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat die Vorhabenträgerin die Planungen aufgrund der eingegangenen Äußerungen sowie zwischenzeitlich gewonnener Erkenntnisse den erstmalig ausgelegten Plan geändert bzw. den Plan überarbeitet (1. Planänderung).

Antragsgegenstand:

Der Leitungsneubau erfolgt auf einer Länge von ca. 30 km in den Landkreisen Ammerland, Friesland und Wesermarsch und umfasst 80 Masten. Zur Errichtung der neuen Leitung ist der Einsatz von insgesamt sechs Provisorien geplant. Im Anschluss an die Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Leitung wird die bestehende 220-kV-Leitung auf einem Trassenabschnitt von ca. 25 km demontiert. Dies beinhaltet das Herunternehmen der Leiterseile sowie den Rückbau von 66 Masten.

Des Weiteren wird auf einer Länge von ca. 4,5 km eine 110-kV-Leitung (LH-14-006) auf den neu zu errichtenden Masten mitgenommen. Im Zuge der Leitungsmitnahme werden drei weitere Masten errichtet und insgesamt 22 Bestandsmasten der 110-kV-Leitung rückgebaut.

Insgesamt werden 83 Masten (80 Masten der 380-kV-Leitung im Übertragungsnetz sowie drei Masten der 110-kV-Ebene im Verteilnetz) neu errichtet und 88 Bestandsmasten demontiert.

Trassenverlauf:

Der neu zu errichtende Trassenabschnitt beginnt am Umspannwerk Conneforde_Ost und erfolgt von Westen nach Süd-Osten. Die Leitung verläuft bis Mast 003 parallel zwischen dem geplanten Neubau der 380-kV-Leitung Unterweser – Conneforde_Ost (LH-14-302) und der zum Rückbau vorgesehenen 220-kV Freileitung Farge – Conneforde (LH-14-201). Zwischen Mast 001 und Mast 002 wird im Lauf der Bauarbeiten ein 220-kV-Kabelprovisorium gekreuzt. Im weiteren Leitungsverlauf kreuzt der Neubau zwischen Mast 005 bis Mast 015 mehrfach die 220-kV-Bestandsleitung Farge – Conneforde (LH-14-201). Daher ist in diesem Abschnitt der Einsatz einer provisorischen Freileitung kombiniert mit einem Baueinsatzkabel (Provisorium A) geplant. Am Mast 007 wird in Richtung Süd-Osten einer vorhandenen Wohnbebauung ausgewichen hier erfolgt jedoch eine Annäherung zur Einflugschneise des Sonderlandeplatz Wiefelstede-Conneforde.

Die nächste Richtungsänderung weiter Richtung Süden erfolgt am Mast 009. Auch hier wird einer vorhandenen Wohnbebauung ausgewichen.

Ab Mast 010 verläuft die Leitung wieder Richtung Osten. Zwischen Mast 017 und 018 wird wieder die 220-kV-Bestandsleitung Farge – Conneforde (LH-14-201) gekreuzt. Um die Masten der Neubauleitung nicht unnötig hoch zu planen wird hier die Leitung LH-14-201 (Rückbauleitung) auf ein provisorisches Baueinsatzkabel verlegt (Kabelprovisorium B).

Bei Mast 017 verlässt die neu zu errichtende Trasse den Verlauf der Bestandsleitung und verläuft in Richtung der 110-kV-Leitung LH-14-006 Berne – Conneforde. Im Mastbereich zwischen Mast 019 und Mast 020 kreuzt der Leitungsverlauf die BAB A29.

Der ab Mast 023 geplante Leitungsverlauf verläuft im Trassenkorridor der bestehenden 110-kV-Leitung LH-14-006 Berne – Conneforde der Avacon. Dabei wird diese Freileitung vom Mast 023 bis zum Mast 036 mitgenommen. Zur Baufeldfreimachung des Trassenkorridors ist eine Verlegung der LH-14-006 als provisorische Freileitung zum Anschluss an die 110-kV-Freileitung LH-14-084 Abzweig Oldenburg/N der Avacon geplant (Provisorium C).

Im Bereich zwischen Mast 025 und 026 wird die elektrifizierte DB-Strecke 1522 Oldenburg – Wilhelmshaven gekreuzt.

Der geplante Neubau der BAB A20 (Küstenautobahn) kreuzt den Freileitungsneubau in zwei Bereichen, einmal im Mastfeld 037 bis 038 der 380-kV Leitung und einmal im Bereich der Maste 053N und 054N der 110-kV-Freileitung LH-14-084 Abzweig Oldenburg/N der Avacon, die zum Anschluss an die Mitnahme neu errichtet werden müssen.

In den Mastfeldern 042 bis 043 sowie 051 bis 052 wird erneut die für den Rückbau vorgesehene 220-kV-Freileitung Farge – Conneforde LH-14-201 gekreuzt. Um die Masten der Neubauleitung nicht unnötig hoch zu planen, wird die 220-kV-Leitung auf ein provisorisches Baueinsatzkabel verlegt (Kabelprovisorium D und E).

In Spannfeld 043 bis 044 wird die 110-kV-Leitung Leer – Bremen BL545 der DB Energie gekreuzt, ebenso in Spannfeld 051 bis 052.

Am Mast 053 ändert sich die Leitungsrichtung leicht Richtung Nord-Osten um zum einen eine Unterschreitung des Schutzabstandes der neu geplanten Windenergieanlagen des Windparks Ovelgönne-Moorseite zu vermeiden und zum anderen den 400m-Abstand zur Wohnsiedlung Großenmeer einzuhalten.

Im Mastfeld 061 bis 062 kreuzt die 380-kV-Leitung die 110-kV-Leitung Leer – Bremen BL545 der DB Energie.

Ab Mast 069 bis zum Mast 076 verläuft die Neubauleitung parallel zur 110-kV-Freileitung LH-14-006 Berne – Conneforde der Avacon, umgeht eine Wohnbebauung, kreuzt dann im Mastfeld 077 bis 078 die 110-kV-Freileitung LH-14-006 Berne – Conneforde der Avacon und schließt über den Endmast 079 an die Portale C20 und C22 der Anlage Elsfleth_West an.

Die Planänderungen betreffen im Wesentlichen gegenüber der bisherigen Planung die Mastanzahl, den Trassenverlauf, die Leitungslänge und die Anzahl der Provisorien.

Es wurde der Standort von insgesamt 13 Masten geändert. Im Bereich Großenmeer wurde der Standort von neun Masten angepasst sowie ein neuer Mast (67A) hinzugefügt. Dadurch soll das noch zu errichtende Umspannwerk Großenmeer angebunden und das geplante Wohngebiet am östlichen Rand der Ortschaft Großenmeer besser berücksichtigt werden. Die Leitung verläuft nun zwischen den Masten 59 bis 62 nordöstlicher und im Bereich der Masten 63 bis 66 südwestlicher als in der ursprünglichen Planung. Weiterhin wurden die Masten 8, 37, 39 und 40 kleinräumig verschoben. In der Folge verlängert sich die Leitungslänge von ursprünglich ca. 28 km auf nun ca. 30 km.

Des Weiteren wurde ein weiteres Provisorium der Planung hinzugefügt (Provisorium GRMR), welches aufgrund der im Bezug zur Leitung geplanten Fertigstellung des Umspannwerks notwendig wird.

Der genaue Trassenverlauf ist den Übersichtsplänen (Anlage 4) bzw. den Lage- und Grunderwerbsplänen (Anlage 6) zu entnehmen. Ebenfalls kann der Leitungsverlauf inklusive Maststandorte auf der Internetseite https://server-sg.de/TenneT_HB/index_M90_25.html eingesehen werden.

Zudem sind die Wasserrechtlichen Anträge sowie die Anträge auf Grabenverrohrung nun Teil des Plans.

In Folge der Planänderungen kommt es unter anderem auch aufgrund von Aktualisierungen der Landesvermessung zu Anpassungen von Flurstücksgrenzen und zu neuen oder veränderten dauerhaften bzw. temporären Flächeninanspruchnahmen.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nun Grundstücke in den Gemarkungen Bad Zwischenahn (Gemeinde Bad Zwischenahn), Bockhorn (Gemeinde Bockhorn), Jade (Gemeinde Jade), Großenmeer und Oldenbrok (Gemeinde Ovelgönne), Rastede (Gemeinde Rastede), Wiefelstede (Gemeinde Wiefelstede), Westerstede (Stadt Westerstede), Elsfleth und Moorriem (Stadt Elsfleth), Varel-Land (Stadt Varel) beansprucht.

Der geänderte bzw. ergänzte Plan enthält:

  • Erläuterungsbericht mit Anhang zur Prüfung der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens inkl. Karten zur Raumwiderstandsanalyse
  • Übersichtspläne,
  • Wegenutzungspläne,
  • Lage-/Grunderwerbspläne mit Erläuterungen,
  • Mastprinzipzeichnungen,
  • Längenprofile mit Erläuterungen,
  • Regelfundament,
  • Bauwerksverzeichnis, Mastliste und Kabelpunktliste,
  • Kreuzungsverzeichnis,
  • Grunderwerbsverzeichnis,
  • Immissionsbericht inkl. Schalltechnisches Gutachten und Gutachten zur Minimierung der Feldstärken,
  • Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) einschl. Bestandspläne (zu Avifauna, Boden, Wasser, Landschaftsbild), Bestands- und Konfliktpläne (zu Fauna, Biotope/Pflanzen und anderen Schutzgütern), Wertstufenplan, Maßnahmenpläne trassennah und trassenfern sowie Maßnahmenblätter zum LBP,
  • Fachbericht Umwelt nach § 43m EnWG, Steckbriefe, Lagepläne und Engstellen zum Wohnumfeldschutz sowie Bedarfsermittlung 2021-2035,
  • Natura-2000 Verträglichkeitsprüfungen inkl. Übersichtskarten,
  • Betrachtung der Artenschutzbelange mit Ableitung von Minderungsmaßnahmen nach § 43m Abs. 2 EnWG inkl. Art/Artgruppenbezogene Steckbriefe und Steckbriefe der Minderungsmaßnahmen,
  • Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),
  • Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse inkl. Erläuterungsberichte, Mastlisten mit Einleitstellen, Übersichtspläne, Detaillagepläne mit Darstellung der Absenkreichweiten, Landnutzungen, Schutzgebiete und Einleitstellen sowie Baugrunduntersuchungen,
  • Genehmigungsanträge für die Errichtung von Gewässerquerungen und Erweiterungen mittels Grabenverrohrungen inkl. Erläuterungsberichte, Übersichtspläne, Detaillagepläne mit Darstellung der Querungen mit Wegeplanung, Gewässernetz und Schutzgebieten, Verrohrungslisten und Musterskizzen,
  • Erläuterungsbericht Forstrechtliche Bilanzierung und
  • Materialband (Berichte und Karten zur Brut- und Rastvogelkartierung).

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Die Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit den Unteren Wasserbehörden.

II.

(1) Der geänderte bzw. ergänzte Plan wird in der Zeit vom

29.12.2025 bis zum 28.01.2026 (einschließlich)

unter dem Titel „Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung Conneforde_Ost – Elsfleth_West, Abschnitt 1“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede (elektronisches Amtsblatt) wird mittels Verlinkung auf die Seite der NLStBV verwiesen. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a S. 2 EnWG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt.

Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 11.02.2026 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Eingang Bauverwaltung, 26215 Wiefelstede oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 29.12.2025 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Satz 1 Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation/Video- oder Telefonkonferenzen oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde).

Der Planfeststellungsbeschluss wird der Vorhabenträgerin zugestellt. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit  der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekannt gemacht wird (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 und 2 EnWG).

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede (https://wiefelstede.de (elektronisches Amtsblatt)) eingesehen werden.

12.12.2025, gez. Pieper

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Der Bürgermeister

Gemeinde Wiefelstede