Der Verwaltungssauschuss der Gemeinde Wiefelstede hat die 145. Änderung des Flächennutzungsplanes am 22.06.2026 beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in der Sitzung am 15.10.2026 den Entwürfen der o.g. Bauleitverfahren zugestimmt und beschlossen, die oben genannte Flächennutzungsplanänderung öffentlich auszulegen.
Diese liegen einschließlich der Begründungen in der Zeit vom 22. Oktober 2026 bis einschließlich
23. November 2026 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.
- Während der Auslegungszeit können Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Diese werden vom Gemeinderat geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
- Zur 145. Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur 145. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:
- Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen inkl. dessen Gesundheit (Lärmimissionen, Maßnahmen zum Schallschutz, Wallheckenschutz, Geruchsimmissionen, Schadstoffimmissionen, Emissionen im Verkehrssektor, Versorgungssicherheit)
- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Verlust und Kompensation der Gehölze über das Ökokonto „Mansholt“, Altlasten im Boden, Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen, Flächenversiegelung, Verlust der Bodenfunktionen und Auswirkungen auf die Biotoptypen, auf den Biotopverbund, Klimawandel, Bodenfunde, Vorranggebiet für Wassergewinnung, Naturschutz, Landschaftspflege, Kampfmittelbelastung, Oberflächenentwässerung, Entwässerungsgraben, Grundwasserkörper „Jade Lockergestein links“), auf das Landschaftsbild („Ostfriesisch-Oldenburgische Geest“ und „Wapel-Jührdener Moorgeest“, „Dringenburger Bäke“, Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, naturnahe Gestaltung des Regenrückhaltebeckens, Prüfung der relevanten artenschutzrechtlichen Aspekte, Vögel und Fledermäuse, Aussagen zum Grundwasser- und Klimaschutz, Küstengebiet der Weser, Hochwasserschutz)
- Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Nutzung von Regenwasser, Burg Dringenburg, Bodendenkmale)
Umweltrelevante Gutachten und Konzepte:
- Umweltbericht, Diekmann • Mosebach & Partner (September 2026)
- Biotoptypenkartierung, Diekmann • Mosebach & Partner (26.08.2026)
- Landes-Raumordnungsprogramm, Land Niedersachsen (17.09.2022)
- Regionales Raumordnungsprogramm, LK Ammerland (07.06.2007)
- Landschaftsrahmenplan, Landkreis Ammerland (2021)
- Niedersächsisches Landschaftsprogramm (Oktober 2021)
Umweltrelevante Stellungnahmen:
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 29.06.2026 (Lärm- und Abgasimmissionen)
- Die Autobahn GmbH des Bundes, 04.08.2026 (Schall-/ Lärmschutz, Emissionen von Schadstoffen – wie Abgase, Staub oder Lärm, Schmutz- und Abwasser)
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 27.07.2026 (Boden, Kompensation)
- Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, 29.06.2026 (Kampfmittelbelastung)
- Landkreis Ammerland, 03.08.2026 (Biotoptypen, Flora und Fauna, Landschaft, Natur, Ökokonto „Horstbüsche“, Entwässerungskonzept, Versiegelung, Dringenburger Wasserzug, Wasserschutzgebiet Nethen IIIA, Immissionsschutz, Bodenfunde)
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 27.07.2026 (Geruchsimmissionen, Landwirtschaft)
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, 03.08.2026 (Sondernutzungserlaubnis für die Alarmausfahrt, Sichtdreiecke, Beschilderung der Alarmausfahrt, Verkehrssicherheit)
- Niedersächsische Landesforsten, 03.08.2026 (Wald, Natur, Kompensation)
- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, 29.07.2026 (Meldepflicht von Bodenfunden)
- OOWV, 16.07.2026 (Löschwasserversorgung, Lage der Versorgungsleitungen)
Alle umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden.
Ziel der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrstandortes.
Geltungsbereich:
