Zweistöckiges weißes Gebäude mit zentralem Giebel, rotgedecktem Ziegeldach und rot verklinkerten Fensterlaibungen, davor ein gepflasterter Hof mit mehreren geparkten Autos und blauem Himmel.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Wer aufgrund fehlender Erwerbsfähigkeit keinen Anspruch auf Bürgergeld oder auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, kann Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten.

Auch diese Leistung ist bedarfsorientiert und wird nur gewährt, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt werden kann.

Nähere Auskünfte sowie die für die Leistungsbewilligung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Fachdienst Soziale Hilfen in der Kirchstraße 10:

Mailadresse: sozialehilfen@wiefelstede.de

Hilfe zum Lebensunterhalt, Buchstaben Kr – ZZimmer 2Telefon : 04402/965-252
Hilfe zum Lebensunterhalt, Buchstaben A bis KqZimmer 3Telefon : 04402/965-260