Mehrere Hände unterschiedlicher Personen übereinandergelegt in einer Teamgeste, mit sichtbarem gelben Shirt und unscharfem grünem Außenhintergrund.

Soziales

Für die existenzsichernden Hilfen ist grundsätzlich der Landkreis Ammerland zuständig. Die kreisangehörigen Gemeinden sind jedoch durch den Landkreis Ammerland zur Aufgabenwahrnehmung herangezogen worden.

Sofern Sie anspruchsberechtigt sein sollten, werden diese Leistungen durch die Gemeinde Wiefelstede im Auftrage des Landkreises Ammerland bewilligt.

Im dafür tätigen Fachdienst Soziale Hilfen, im Rathaus II, Kirchstraße 10 in Wiefelstede, werden folgende Leistungen bewilligt:

    • Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

    • Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt

    • Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Nähere Auskünfte sowie die für die Leistungsbewilligung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Fachdienst Soziale Hilfen in der Kirchstraße 10:

Mailadresse: sozialehilfen@wiefelstede.de

Zuständigkeitsbereich
Zimmer
Telefon
Bürgergeld Buchstaben A  -  Kq
Zimmer 1
Bürgergeld, Sozialhilfe, Buchstaben Kr - Z
Zimmer 2
Asylleistungen (A - Z), Sozialhilfe, Buchstaben A bis Kq
Zimmer 3