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Richtlinie zur Gebührenregelung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wiefelstede
Mit Wirkung ab dem 01.08.2018 hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 25.06.2018 folgende Richtlinie als Empfehlung an die im Gemeindegebiet tätigen Kindertagesstättenträger beschlossen:
1.) Allgemeines
In der Gemeinde Wiefelstede werden in allen Kindertagesstätten einheitliche Gebühren erhoben. Der Besuch eines Kindergartens ist dabei gemäß gesetzlicher Grundlage des Landes Niedersachsen für eine Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche beitragsfrei.
Die Höhe der zu zahlenden Kindertagesstättengebühren richtet sich nach dem Jahresbrutto- einkommen, ist sozial gestaffelt und ergibt sich aus der Anlage zu dieser Richtlinie.
2.) Einkommen
Angerechnet wird das gesamte Jahresbruttoeinkommen der/des Sorgeberechtigten und der Personen, die mit ihm in eheähnlicher Gemeinschaft leben und per Gesetz zum Unterhalt verpflichtet sind. Zum Einkommen zählen die positiven Einkünfte aus
– selbständiger Arbeit
– nichtselbständiger Arbeit
– Gewerbebetrieb
– Kapitalvermögen
– Vermietung u. Verpachtung
– Land- u. Forstwirtschaft
Dem Einkommen sind andere steuerfreie Einkünfte wie
– Unterhaltszahlungen
– Elterngeld hinzuzurechnen.
Abzugsfähig sind
– anerkannte Werbungskosten (gem. Steuerbescheid) und
– zu leistende Unterhaltszahlungen an Unterhaltspflichtige außerhalb des Haushalts
– Kinderfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz
3.) Veranlagungszeitraum
Für die Einstufung ist das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Kindergartenjahres maßgebend.
4.) Änderung Einkommen bzw. persönliche Verhältnisse
Hat sich das Einkommen gegenüber dem vorletzten Kalenderjahr um 20 % oder mehr erhöht oder vermindert, ist dieses anzuzeigen. Ergibt sich durch die zwischenzeitliche Geburt eines weiteren Kindes die Möglichkeit einer niedrigeren Einstufung kann dieses formlos beantragt werden.
5.) Einkommensnachweise
Die Einkommenshöhe ist ggfs. zu belegen. Dieses kann geschehen durch Vorlage des
– Einkommensteuerbescheides
– Bescheinigung des Arbeitgebers
– Wohngeldbescheid
– sonstige Bewilligungsbescheide
6.) Einstufung
Die Einstufung in die Stufen 2, 3 und 4 erfolgt durch Selbsteinstufung gegenüber dem Träger der Einrichtung. Der Träger erhebt anhand der gemachten Angaben die entsprechende Kindertagesstättengebühr. Die Einstufung in Stufe 1 ist bei der Gemeinde Wiefelstede in Wiefelstede, Kirchstr. 10, zu beantragen.
Die Selbsteinstufung beim Träger und der Antrag auf Einstufung in Stufe 1 haben innerhalb eines Monats nach erhaltener Mitteilung über den Kindertagesstättenplatz zu erfolgen. Die Gemeinde Wiefelstede behält sich eine stichprobenweise Überprüfung vor.
7.) Geschwisterermäßigung
Eine Geschwisterermäßigung wird gewährt, wenn gleichzeitig ein weiteres Kind aus dem Haushalt der Familie für mindestens 4 Stunden täglich kostenpflichtig in der Kindertagesbetreuung betreut wird. Das 2. Kind wird um 50 % ermäßigt. Für das 3. und für weitere Kinder werden keine Gebühren erhoben.
Eltern, die im Kindertagesstättenjahr 2017/2018 bereits Kinder in der Kindergartenbetreuung haben und ein oder mehrere jüngere Kinder in der kostenpflichtigen Betreuung, sollen bis einschließlich dem Kindertagesstättenjahr 2019/2020 finanziell nicht schlechter gestellt werden als nach der bisherigen Gebührenrichtlinie.
Es erfolgt hier auf Antrag eine Vergleichsberechnung der Geschwisterermäßigung durch die Gemeinde.
8.) Sonderöffnungszeiten
Für die Nutzung der Sonderöffnungszeiten (im Kindergarten nur über 8 Stunden Betreuung hinausgehend), sowie für die Inanspruchnahme von Sonderleistungen, wie Busdienste, usw., ist vom Träger in Abstimmung mit der Gemeinde Wiefelstede eine zusätzliche Gebühr zu erheben.
9.) Verpflegungskosten
Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten werden gesondert berechnet.
10.) Auskünfte
Auskünfte erteilt die Gemeinde Wiefelstede, Fachdienst Bildung, Kultur und Sport, Frau Kaschig, Tel. 04402-965-244 und Frau Abeling, Tel.: 04402-965-245.
11.) Inkrafttreten: 01.08.2018