Der Verwaltungssauschuss der Gemeinde Wiefelstede hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 I am 05.08.2024 beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in der Sitzung am 22.06.2026 den Entwürfen des o.g. Bauleitverfahren zugestimmt und beschlossen, den oben genannten Bebauungsplan öffentlich auszulegen.
Dieser liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 26. Juni 2026 bis zum 03. August 2026 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.
- Während der Auslegungszeit können Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Diese werden vom Gemeinderat geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum Bebauungsplan Nr. 49 I verfügbar:
- Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen inkl. dessen Gesundheit (Lärmimmissionen, Maßnahmen zum Schallschutz, Geruchsimmissionen, Schadstoffimmissionen, Emissionen im Verkehrssektor, Versorgungssicherheit, soziale Funktion als Arbeitsplatz)
- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Verlust und Kompensation Strauch- Baumhecke, Flächenversiegelung), auf das Landschaftsbild (ortsbildgerechte EntwicklungNatura-2000-Gebiete „Mansholter Holz, Schippstroth“, „Mansholter Holz und Schippstroth an der Nutteler und Bokeler Bäke“ und „Bäkental der Halfsteder, Bokeler und Nutteler Bäke einschl. randlicher Waldflächen Mansholter Holz und Schippstroth“, Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Prüfung der relevanten artenschutzrechtlichen Aspekte, Vögel und Fledermäuse, Aussagen zum Grundwasser- und Klimaschutz, Trinkwasserschutzgebiet „Nethen“ Zone III B, Hochwasserschutz)
- Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Umweltrelevante Gutachten und Konzepte:
- Landesraumordnungsprogramm, Land Niedersachsen
- Regionales Raumordnungsprogramm, LK Ammerland
- Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Wiefelstede (Stand: 10.05.2022/17.10.2022)
- Regionales Einzelhandelskonzept, LK Ammerland
Umweltrelevante Stellungnahmen:
- Landkreis Ammerland, 24.04.2026 (Lärmimmissionen, Natur und Landschaft, Orts- und Landschaftsbild, Artenschutz, Festsetzung der Laubbäume, Naturschutz, Oberflächenentwässerung, Versiegelung, Wasserschutzgebiet III B, Denkmalschutz)
- Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, 25.03.2026 (Kampfmittelbelastung)
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 02.04.2026 und 21.04.2026 (Boden)
- Nds. Landesbehörde für Denkmalpflege, 16.04.2026 (Meldepflicht von Bodenfunden)
- Private Stellungnahmen (Festsetzung der Laubbäume, Klimaschutz, Ortsbild)
Alle umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 I ist die Beibehaltung der vorhandenen kleinteiligen Strukturen und die Sicherung einer Mischnutzung, die die Versorgungsfunktion im Ortskern unterstützt.
