Bekanntmachung: 136. Änderung des F-planes und Aufstellung des B-planes Nr. 154

Der Landkreis Ammerland hat die vom Rat der Gemeinde Wiefelstede am 11.12.2025 beschlossene 136. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 23.04.2026 (Az: 63-Wi-136. FPl. Ä/2024) genehmigt. Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 11.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 „Einzelhandelsstandort Wiefelstede-Nord“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NKomVG als Satzung nebst Begründung beschlossen.


Die Bauleitpläne einschließlich Begründung kann im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft verlangen.

Bezugnehmend auf die Vorschriften des § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über die Aufstellung der Satzung dann unbeachtlich wird, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wiefelstede unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.


Mit dieser Bekanntmachung werden die o. g. Bauleitpläne der Gemeinde Wiefelstede
rechtsverbindlich.
Geltungsbereich (ohne Maßstab):