Der Verwaltungssauschuss der Gemeinde Wiefelstede hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 I am 05.08.2024 beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin hat der Verwaltungsausschuss beschlossen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Gemeinde führt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 I am
Donnerstag, den 16. April 2026, um 18.00 Uhr
im Rathaus 1, Ratssaal, Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede
eine Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) durch, um die Ziele und Zwecke der o. g. Planungen öffentlich darzulegen. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird allen Interessierten die Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Die Planunterlagen können online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 I ist die Vorbeugung von möglichen städtebaulichen Fehlentwicklungen und etwaigen Investoren Planungssicherheit zu geben.
