Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Wiefelstede

Der Landkreis Ammerland hat die vom Rat der Gemeinde Wiefelstede am 06.10.2025 beschlossene

140. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 08.01.2026 (Az: 63-Wi-140. FPl.

Ä/2024) genehmigt.

Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 06.10.2025 die Aufstellung

des Bebauungsplanes Nr. 156 „Hofgut Mollberg“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB in

Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NKomVG als Satzung nebst Begründung

beschlossen.

Die Bauleitpläne einschließlich Begründung kann im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede,

Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede während der Dienststunden von jedermann

eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft verlangen.

Bezugnehmend auf die Vorschriften des § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die

Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten

Vorschriften über die Aufstellung der Satzung dann unbeachtlich wird, wenn sie nicht innerhalb

eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wiefelstede unter

Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten

Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender

Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung werden die o. g. Bauleitpläne der Gemeinde Wiefelstede rechtsverbindlich.