PV-Pflicht auf Dächern in Niedersachsen

In Niedersachsen gilt seit dem 01.01.2025 eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Denn Dächer bieten ein riesiges Potenzial für saubere Energie, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch. Das bedeutet, dass auf allen Neubauten und allen sanierten Dächern ab 2025 eine Photovoltaikanlage auf mindestens 50 % der Dachfläche installiert werden muss.

Gesetzliche Grundlage – §32s NBauO

Die gesetzliche Grundlage bildet § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Dort ist geregelt, wer von der PV-Pflicht betroffen ist – und in welchem Umfang. Ganz konkret gilt:

  • Für alle Neubauten ab dem 01.01.2025 sowie
  • für bestehende Gebäude, bei denen das Dach umfassend erneuert oder erweitert wird,
  • sofern die Dachfläche mindestens 50 m² beträgt.

Mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche müssen dann mit Photovoltaik-Modulen zur Stromerzeugung belegt werden – das ist die sogenannte 50/50-Regel.

Für die Einhaltung der PV-Plicht ist der Bauherr verantwortlich.

Ausnahmen von der Pflicht gelten, wenn die Erfüllung

  • anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht,
  • technisch unmöglich ist,
  • wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder
  • das Dach bereits mit solarthermischen Anlagen belegt ist.

Außerdem: wenn die Baumaßnahme aufgrund besonderer äußerer Umstände, insbesondere zur Behebung unvorhergesehener Schäden durch Unwetterereignisse, zwingend erforderlich ist.

Die Ausnahmen befreien im Zweifelsfall nicht komplett, sondern schränken evtl. nur die Größe der Anlage ein. Wenn von einem Dach weniger als 50 % für PV geeignet sind, entfällt die PV-Pflicht nicht vollständig: Auf der geeigneten Teilfläche muss PV installiert werden. Die Pflicht bezieht sich dabei immer auf das neue bzw. sanierte Dach, ein Ausweichen auf andere Flächen erfüllt die PV-Pflicht nicht. 

Weitere Informationen finden Sie hier: PV-Pflicht in Niedersachsen ab 2025 – Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen