Rote Backsteinfassade mit einem schildförmigen Wappen mit rosafarbenem Zeichen, einer sichtbaren Metall-Regenrinne und Blumenkästen auf einem Balkonsims.

Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Rechtsverstöße vertraulich melden

Sollten Sie Kenntnis davon erlangen, dass Beschäftigte der Gemeindeverwaltung Wiefelstede im Dienst rechtswidrig handeln, kann dies bei den zuständigen Stellen gemeldet werden. Entweder bei

E-Mail: arne.bertling@wiefelstede.de
Telefon: 04401 965-110
Adresse: Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede

Oder Sie melden an die offizielle interne Meldestelle:

(Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HinSchG i.V.m. § 1 NHinMeldG ist jede Kommune verpflichtet, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftigte wenden können. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung können Kommunen eine von dem für Inneres zuständigen Ministerium benannte staatliche Stelle mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NHinMeldG i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 1 HinSchG). Die Gemeinde Wiefelstede hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut. Die Einzelheiten der Betrauung wurden in der Verwaltungsvereinbarung über die Betrauung des Ministeriums mit den Aufgaben der internen Meldestelle (im Folgenden: Verwaltungsvereinbarung) geregelt.)

Die interne Meldestelle für die Gemeinde Wiefelstede im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ist auf den folgenden Wegen erreichbar:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

            – Interne Meldestelle –

            Postfach 2 21

            30002 Hannover

 

Bei Kontaktaufnahme auf dem Postweg sollen an die interne Meldestelle gerichtete Schreiben auf dem Briefumschlag zusätzlich als vertraulich gekennzeichnet werden“

Das Hinweisgeberschutzgesetz gewährt Ihnen als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber (Whistleblower) umfangreichen Schutz, sofern Sie zu folgenden Personen gehören:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist)
  • Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber, Praktikantinnen und Praktikanten, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte der Gemeinde
  • Selbstständige, die Dienstleistungen für die Gemeinde erbringen.
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler, Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer der Gemeinde
  • Lieferanten der Gemeinde und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die externe Meldestelle des Bundes wird sich dann an die Gemeindeverwaltung wenden und um Aufklärung bitten. Ihre persönlichen Daten bleiben bei der externen Meldestelle, sofern Sie dies dort angeben.

Bitte beachten Sie, dass die externe Meldestelle nur für die Meldung von Rechtsverstößen genutzt werden kann. Melden Sie sich dort nur, wenn Sie sich weitgehend sicher sind, dass ein rechtlicher Verstoß vorliegt.

Widersprüche, Klagen oder sonstige Rechtsmittel gegen an Sie gerichtete Bescheide oder Verfügungen übermitteln Sie bitte an die im jeweiligen Bescheid genannte Adresse.

Für sonstige allgemeine Hinweise, Beschwerden oder Anregungen kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung bitte über die jeweiligen Fachbereiche oder über die zentralen Kontaktdaten der Gemeinde.

Datenschutzhinweise

Die interne Meldestelle für Kommunen im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung und die Gemeinde Wiefelstede verarbeiten im Rahmen der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen nach dem HinSchG Ihre personenbezogenen Daten. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

a)Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen

 

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Schiffgraben 12

30159 Hannover

E-Mail: poststelle@mi.niedersachsen.de

Tel.: 0511/120 – 0

 

 

Gemeinde Wiefelstede
Bürgermeister: Jörg Pieper
Kirchstr. 1
26215 Wiefelstede

Telefon: (04402) 965-0
Telefax: (04402) 965199
E-Mail: info@wiefelstede.de

b) Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Schiffgraben 12

30159 Hannover

E-Mail:

datenschutzbeauftragte@mi.niedersachsen.de

 

 

Zweckverband KDO
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
Tel: 0 44 1 / 9714 – 1392

E-Mail: datenschutzbeauftragter@wiefelstede.de

c) Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die interne Meldestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung und die Gemeinde Wiefelstede ist Artikel 6 Absatz 1 lit. c), Abs. 3 lit b) DSGVO i.V.m. § 10 Satz 1 HinSchG, soweit dies zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung nach §§ 13 ff. HinSchG erforderlich ist.

Gemäß § 10 Satz 2 HinSchG ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO zulässig, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle erforderlich ist.

Zweck der Datenverarbeitung ist die Entgegennahme und Bearbeitung Ihrer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Durchführung von Folgemaßnahmen (§§ 17 und 18 HinSchG).

d) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO)

Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 HinSchG hat die Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich von der Meldestelle nicht offengelegt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG ausdrücklich geregelt und an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Im Rahmen der Datenverarbeitungstätigkeit können, wenn die Voraussetzungen des § 9 HinSchG vorliegen, personenbezogene Daten an folgende Empfänger weitergeleitet werden:

im Hinblick auf die hinweisgebende Person

  • Strafverfolgungsbehörden: in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden
  • Verwaltungsbehörden: aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren
  • Gerichte: aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung

im Hinblick auf Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder sonstige Personen, die von der Meldung betroffen sind

  • Strafverfolgungsbehörden: in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden
  • Verwaltungsbehörden: aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren
  • Gerichte: aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
  • Eine zuständige Stelle der Kommune/des kommunalen Beschäftigungsgebers: sofern dies im Rahmen interner Untersuchungen erforderlich ist
  • zuständige Behörde/Stelle: sofern dies für das Ergreifen von Folgemaßnahmen erforderlich ist

Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen (Art. 44 ff. DSGVO) findet nicht statt.

e) Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO)

Die Dokumentation wird gemäß § 11 Absatz 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann im Einzelfall länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

f) Bereitstellung personenbezogener Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)

Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Meldungen. Wenn die hinweisgebende Person ihre Meldung anonym abgibt und keine Kontaktmöglichkeit angibt, hat die interne Meldestelle keine Möglichkeit, die hinweisgebende Person bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und ggf. über das Ergebnis der Prüfung in Kenntnis zu setzen.

g) Betroffenenrechte

Auskunft: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Artikel 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen. Das Recht auf Auskunft besteht nicht, soweit durch die Auskunft Informationen offenbart würden, die wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geheim gehalten werden müssen.

Berichtigung: Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Löschung: Sie haben das Recht, zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Artikel 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen.

Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Artikel 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist.

Datenübertragbarkeit: Sie haben gemäß Artikel 20 DSGVO das Recht, die uns aufgrund Ihrer Einwilligung freiwillig zur Verfügung gestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, so dass Sie diese Daten einem anderen Verantwortlichen zur Verfügung stellen können.

Beschwerde: Sie haben das Recht, eine datenschutzrechtliche Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, einzulegen“