Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Wiefelstede, gefördert durch die NKI
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschloss am 26.06.2023, vorbehaltlich einer Förderzusage, eine kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Wiefelstede aufzustellen (Beschlussvorlage).
Rechtlicher Rahmen
Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) verpflichtet alle Kommunen in Deutschland bis spätestens Mitte 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Der Vollzug dieses Bundesgesetzes ist Aufgabe der Länder und die Überführung in Landesrecht ist in Niedersachsen für 2025 geplant. Kommunen, die vor der anstehenden Angleichung des „Niedersächsisches Klimaschutzgesetzes“ (NKlimaG) einen Wärmeplan erarbeiten, konnten für diese frühzeitige, freiwillige Erstellung Fördermittel beantragen. Wiefelstede nutzt die Möglichkeit zur freiwilligen Erstellung eines Wärmeplanes und beantragte Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative, die im September 2024 bewilligt wurden.
Nationale Klimaschutzinitiative
Dieser geförderte Wärmeplan muss bis spätestens zum 30.06.2026 erstellt und veröffentlicht werden (§5 WPG). Die finanziellen Mittel durch die Förderung ermöglichen es der Gemeinde Wiefelstede den Wärmeplan mit Unterstützung eines externen Dienstleisters (EWE Netz) zu erarbeiten, um frühzeitig die Weichen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen. Das heißt, ein strategisches Konzept für eine zukünftige klimafreundliche und regionale Wärmeversorgung in Wiefelstede zu entwickeln.
Zweck und Ziel der Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung als strategischer Startschuss zur Wärmewende ist erforderlich, da die Wärmeversorgung im Gebäudesektor bundesweit, wie auch in der Gemeinde Wiefelstede, noch überwiegend aus fossilen Energiequellen, wie Erdgas (92 % in Wiefelstede) und Erdöl (2 % in Wiefelstede) stammt und für über 30 % der CO₂-Emissionen verantwortlich ist. Daher stellt die Umstellung auf erneuerbare Wärme einen zentralen Bestandteil zur Erreichung der lokalen wie auch bundesweiten Klimaschutzziele dar. Die Kommunale Wärmeplanung ist zudem als priorisierte Maßnahme im integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Wiefelstede aufgeführt, dessen Umsetzung im Februar 2024 beschlossen wurde (Beschlussvorlage).
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es auf lokaler Ebene realistische und wirtschaftliche Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu entwickeln. Der Wärmeplan soll den aktuellen Stand der Wärmeversorgung im Gemeindegebiet offenlegen und Perspektiven und Potenziale der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Wärmespeichern aufzeigen. Dabei wird ermittelt auf welche Weise erneuerbare Wärmequellen, wie Erdwärme, Umgebungsluft, Gewässer, Biogas und Abwärme bestmöglich zur Versorgung beitragen können.
Ablauf der Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunalen Wärmeplanung erfolgt in vier Phasen und ihr Ablauf ist im Wärmeplanungsgesetz (§13 WPG) geregelt. Zunächst wird die aktuelle Wärmeversorgungssituation im gesamten Gemeindegebiet analysiert (Bestandsanalyse). Hierzu werden Daten über den Wärmebedarf und Wärmeverbrauch, den Gebäudebestand sowie die Energieinfrastruktur erhoben und ausgewertet und die wärmebezogenen Treibhausgasemissionen ermittelt. Die Daten werden vom Energienetzbetreiber und den bevollmächtigten Schornsteinfegern zur Verfügung gestellt. Im zweiten Schritt wird im Rahmen einer Potenzialanalyse ermittelt, wie der Wärmebedarf gesenkt werden kann und wo und in welchem Umfang im Gemeindegebiet Wärmequellen aus erneuerbaren Energien und Abwärme sowie Wärmespeicher zur Verfügung stehen. Anschließend werden erforderliche Entwicklungen im Bereich Wärmebedarf und Wärmeversorgungsstruktur aufgezeigt, wie bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der Gemeinde ausgestaltet werden kann (Zielszenario). Zuletzt wird eine Handlungsstrategie erarbeitet und spezifische Maßnahmen definiert, die innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt werden sollen (Umsetzungsstrategie), um eine treibhausgasneutrale Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude bis 2045 zu erreichen.

Praktische Auswirkungen
Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Routenplaner für die Kommune. Die Ergebnisse dienen dem Gemeinderat und den Ausführenden als Grundlage und Orientierung für die weitere Orts- und Energieplanung. Da es sich um eine informelle, strategische Fachplanung handelt sind die Ergebnisse rechtlich nicht verbindlich, d.h. die Wärmeplanung hat noch keine rechtliche Außenwirkung. Die Wärmeplanung verpflichtet die Bürgerinnen und Bürger somit nicht zum Handeln und bedingt auch nicht die Inkraftsetzung der 65 % Erneuerbare-Energien-Regelung für Heizungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Erst nachdem eine Kommunale Wärmeplanung vorliegt, erfolgen weitere Detailplanungen und Machbarkeitsstudien für einzelne Teilgebiete, die sich laut Wärmeplan für Wärmenetze eignen. Eine mögliche Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen erfolgt erst nach der Detailplanung als Satzung und ist nicht Bestandteil der Wärmeplanung.
Zusammenarbeit
Die Gemeinde Wiefelstede hat den Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an EWE Netz GmbH vergeben und arbeitet nun eng mit EWE Netz zusammen, um den Wärmeplan bis Ende 2025 fertigzustellen. Begleitet wird der Prozess durch die Beteiligung und Information der lokalen Akteure und der Öffentlichkeit. Die Gemeinde Wiefelstede als planungsverantwortliche Stelle ist bei der Erarbeitung des Wärmeplans auf die Kooperation und Mitwirkung aller für diesen Prozess relevanten Akteure angewiesen. Über den Erstellungsprozess informiert die Gemeinde regelmäßig im Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss.
Datenschutzhinweise
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wärmeplans erhebt und verarbeitet die Gemeinde Wiefelstede personenbezogene Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 2 und 3 DSGVO, § 3 NDSG i.V.m. §§ 10 ff WPG und §§ 20, 21 NKlimaG. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen als den hier genannten Zwecken erfolgt nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen informiert die Gemeinde Wiefelstede gemäß Art. 13, 14 DS-GVO über die Verarbeitung dieser Daten und die hieraus resultierenden Rechte in einem Informationsblatt Infoblatt KWP.
Ansprechpartner
Ansprechpartner für die Kommunale Wärmeplanung bei der Gemeinde Wiefelstede ist der Fachbereich III – Gemeindeentwicklung, Fachdienst Bauverwaltung, Klimaschutzmanagerin Elena Roeschmann, Tel.: 04402 965 – 161, E-Mail: klimaschutz@wiefelstede.de
Förderprojektinformation
Die Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Wiefelstede wird gefördert mit Mitteln aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative.
KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Wiefelstede
Förderzeitraum: 01.10.2024 – 30.09.2025
Förderkennzeichen: 67K28666
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Link zum Projektträger: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
