Heller Konferenzraum mit in U‑Form angeordneten Holztischen und schwarzen Stühlen, mehreren weißen Kaffeetassen, einem Laptop mit Kabeln in der Mitte, großen Fenstern mit Rollos, einer hellblauen Wand und Deckenprojektor.

Gemeinderat

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes muss das Volk in den Gemeinden eine Vertretung haben. Diese Funktion hat der von der Bürgerschaft gewählte Rat. Er vertritt das „Volk“, also die Einwohner/innen, nicht die Gemeinde. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) weist sowohl dem Gemeinderat als auch dem Verwaltungsausschuss und dem hauptamtlichen Bürgermeister eigene Aufgabenbereiche zu. Der Rat ist also nicht alleinzuständiges Entscheidungsorgan. Ihm obliegt jedoch die grundsätzliche kommunal-politische Willensbildung. Zu den Aufgaben des Rates gehört es, über die wichtigsten Angelegenheiten der Gemeinde zu entscheiden. Hierzu gehören unter anderem der Erlass von Satzungen, die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen, der Erlass der Haushaltssatzung und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen.

Um Entscheidungen des Gemeinderates und des Verwaltungsausschusses vorzubereiten, hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede mehrere Fachausschüsse gebildet. Hier werden die so genannten Fachgespräche zu den jeweiligen Angelegenheiten geführt.

Die Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse finden grundsätzlich öffentlich statt. Einige Angelegenheiten erfordern jedoch den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Gemeinde Wiefelstede und erhalten weitere Informationen zu den Fachausschüssen deren Ratsmitgliedern.