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Feiertage

An Sonn- und Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe.Verboten sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen.
 
Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bedingungen und Zwängen, den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.
 
In Niedersachsen sind folgende Feiertage staatlich anerkannt:

  • Neujahrstag
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • der 1. Mai
  • Himmelfahrtstag
  • Pfingstmontag
  • der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober)
  • 1. Weihnachtstag
  • 2. Weihnachtstag

 
Als besonders geschützt (mit zusätzlichen Verboten) bezeichnet man daneben die sogen. „stillen Feiertage“:

  • Karfreitag
  • Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
  • Totensonntag (1. Sonntag vor dem 1. Advent)
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