Wohnungsberechtigungsschein (B-Schein)
Für die Anmietung von öffentlich geförderten Mietwohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein, der sogenannte „B-Schein“, erforderlich.
Antragsformulare und Beratung erhalten Sie beim Landkreis Ammerland.
Landkreis Ammerland
Amt für besondere soziale Leistungen
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Tel: 04488 – 564610