Soziales
Für die existenzsichernden Hilfen ist grundsätzlich der Landkreis Ammerland zuständig. Die kreisangehörigen Gemeinden sind jedoch durch den Landkreis Ammerland zur Aufgaben-wahrnehmung herangezogen worden.
Sofern Sie anspruchsberechtigt sein sollten, werden diese Leistungen durch die Gemeinde Wiefelstede im Auftrage des Landkreises Ammerland bewilligt.
Im dafür tätigen Fachdienst Soziale Hilfen, im Rathaus II, Kirchstraße 10 in Wiefelstede, werden folgende Leistungen bewilligt:
- Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Soziallhilfe, ergänzende Hilfe zur Pflege
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Nähere Auskünfte sowie die für die Leistungsbewilligung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Fachdienst Soziale Hilfen in der Kirchstraße 10:
Buchstaben A - Kq |
Zimmer 1 |
Telefon : 04402/965-253 |
Buchstaben Kr - Z |
Zimmer 2 |
Telefon : 04402/965-252 |