Elterngeld
Das Elterngeld wird auf Antrag gewährt. Ein Anspruch besteht für Mütter und Väter für die Dauer von insgesamt 14 Lebensmonaten, wenn sie ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind und mit ihren Kindern im selben Haushalt in Deutschland leben. Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiveltern sowie in Ausnahmefällen Verwandte bis dritten Grades (Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten.
Ziele des Elterngeldes ist es, erwerbstätigen Eltern einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens nach der Geburt des Kindes zu ersetzen. In der Regel sind das 67 Prozent des durchschnittlich anzusetzenden maßgeblichen Nettoeinkommens bis zu maximal 1.800,00 €. Für alle anderen anspruchsberechtigten Eltern besteht ein Mindestanspruch auf 300,00 €.
Anträge bekommen Sie in Wiefelstede beim
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Bürgerbüro in der Kirchstraße 1, Telefon: 965-132 bis -139 |
Die Bewilligung erfolgt durch den
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Landkreis Ammerland Amt für besondere soziale Leistungen |
Anträge zum Download und nähere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie im Internet unter: