Hilfe zum Lebensunterhalt
Wer aufgrund fehlender Erwerbsfähigkeit keinen Anspruch auf Bürgergeld oder auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, kann Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten.
Auch diese Leistung ist bedarfsorientiert und wird nur gewährt, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt werden kann.
Nähere Auskünfte sowie die für die Leistungsbewilligung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Fachdienst Soziale Hilfen in der Kirchstraße 10:
Buchstaben A - Kq |
Zimmer 1 |
Telefon : 04402/965-253 |
Buchstaben Kr - Z |
Zimmer 2 |
Telefon : 04402/965-252 |