Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der ±525-kV-DC-Leitung NOR-12-1 (LanWin1), Abschnitt Landtrasse – Konverterstation Unterweser bis Anlandungspunkt Dornumer
Die TenneT Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abzusehen.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bockhorn (Gemeinde Bockhorn), Dornumergrode, Roggenstede, Westerbur und Westeraccum (alle Gemeinde Dornum), Bentstreek, Hesel, Marx und Reepsholt (alle Gemeinde Friedeburg), Arle (Gemeinde Großheide), Jade und Schweiburg (beide Gemeinde Jade), Rastede (Gemeinde Rastede), Rodenkirchen und Schwei (beide Gemeinde Stadland), Wiefelstede (Gemeinde Wiefelstede), Neuenburg und Zetel (beide Gemeinde Zetel), Brill und Moorweg (beide Samtgemeinde Esens), Blomberg, Neuschoo, Ostochtersum, Utarp und Westochtersum (alle Samtgemeinde Holtriem), Langefeld, Middels-Osterloog und Ogenbargen (alle Stadt Aurich), Westerstede (Stadt Westerstede) sowie Ardorf, Hovel und Leerhafe (alle Stadt Wittmund) beansprucht.
Das Offshore-Netzanbindungssystem NOR-12-1 (LanWin1) bindet Teile der Offshore-Windparks der Gebiete N-9 und N-10 an das Übertragungsnetz an Land an. Die Leitung von NOR-12-1 (LanWin1) gliedert sich in See- und Landkabelabschnitte.
Die hier beantragte Landkabeltrasse umfasst einen Abschnitt von ca. 109 km und verbindet die Konverterstation am Netzverknüpfungspunkt Unterweser (Gemeinde Stadland) über den sogenannten Anlandungspunkt zum Übergang von See- und Landkabelabschnitt bei Dornumergrode (Gemeinde Dornum) mit der seeseitigen Konverterplattform NOR-12-1 (LanWin1) und schließt so die Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an.
Die Landkabeltrasse verläuft vom Anlandungsbereich Dornumergrode zunächst in südlicher und südöstlicher, anschließend in östlicher Richtung zur landseitigen Konverterstation Unterweser. Sie quert in ihrem Verlauf Teile der Landkreise Ammerland, Aurich, Friesland, Wesermarsch und Wittmund.
Die Leitung wird auf der gesamten Strecke als Erdkabel gebaut.
In einem separaten Planfeststellungsverfahren wird das parallel verlaufende Offshore-Netzanbindungssystem NOR-9-3 (BalWin4) geplant. Die beiden Vorhaben NOR-9-3 (BalWin4) und NOR-12-1 (LanWin1) folgen dem gleichen Trassenverlauf bis zum Netzverknüpfungspunkt und nutzen zum Teil dieselben Bauflächen.
Der vorliegende Plan enthält:
Anlagenverzeichnis und Hinweise,
Erläuterungsbericht,
Übersichtslagepläne und Übersichtslagepläne Wegenutzung,
Erläuterung, Zeichnungen und Prinzipdarstellungen zur Bauausführung,
Lage- und Grunderwerbspläne/Bauwerkspläne,
Kreuzungsverzeichnis, Vorbemerkung Kreuzungspläne und Kreuzungspläne,
Bauwerksverzeichnis,
Landschaftspflegerischer Begleitplan (Erläuterungsbericht, Landschaftspflegerische Maßnahmen, Konflikt- und Maßnahmenpläne, Maßnahmenverzeichnis und -blätter, Vergleichende Gegenüberstellung),
Vorbemerkung zum Grunderwerb, Grunderwerbsverzeichnis, Muster Eintragungsbewilligung,
Fachbericht Umwelt und Bestandspläne (zu den Schutzgütern: Mensch, menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe, sonstige Sachgüter, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser),
Fachbericht Artenschutz,
Natura2000- Verträglichkeitsuntersuchung,
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie,
Materialband (Kartierberichte Brut- und Rastvögel, Untersuchungskonzept).
II.
(1) Der Plan wird in der Zeit vom
06.12.2024 bis zum 06.01.2025 (einschließlich)
unter dem Titel „Errichtung und Betrieb der 525-kV-DC-Leitung NOR-12-1 (LanWin1), Abschnitt Landtrasse“ auf der Internetseite der NLStBV
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann der Plan auch über die Internetseiten der folgenden Gemeinden abgerufen werden:
Gemeinde Bockhorn (https://www.bockhorn.de),
Gemeinde Dornum https://www.gemeinde-dornum.de),
Gemeinde Friedeburg (https://www.gemeindefriedeburg.de),
Gemeinde Großheide (https://www.grossheide.de),
Gemeinde Jade (https://www.gemeinde-jade.de),
Gemeinde Rastede (https://www.rastede.de),
Gemeinde Stadland (https://www.stadland.de),
Gemeinde Wiefelstede (https://www.wiefelstede.de),
Gemeinde Zetel (https://www.zetel.de),
Samtgemeinde Esens (https://www.samtgemeinde-esens.de),
Samtgemeinde Holtriem (https://holtriem.de),
Stadt Aurich (https://www.aurich.de),
Stadt Westerstede (https://www.westerstede.de),
Stadt Wittmund (https://www.wittmund.de)
Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a Satz 2 EnWG durch eine Veröffentlichung im Internet bewirkt.
Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. In der Regel erfolgt dies mit einem USB-Stick.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.
Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 20.01.2025 schriftlich oder - nach vorheriger Terminabsprache - zur Niederschrift bei der Gemeinde Bockhorn, Am Markt 1, 26345 Bockhorn, der Gemeinde Dornum, Schatthauserstraße 9, 26553 Dornum, der Gemeinde Friedeburg, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg, der Gemeinde Großheide, Schloßstraße 10, 26532 Großheide, der Gemeinde Jade, Jader Str. 47, 26349 Jade (Ansprechpartnerin: Frau Boger), der Gemeinde Rastede, Sophienstr. 27, 26180 Rastede, der Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadtland, der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstr. 10, Eingang Bauverwaltung, 26215 Wiefelstede, der Gemeinde Zetel, Rathaus, Zimmer 15, Ohrbült 1, 26340 Zetel, der Samtgemeinde Esens, Am Markt 2-4, 26427 Esens (Tel.: 04971/20618), der Samtgemeinde Holtriem, Rathaus Westerholt, Auricher Straße 9, 26556 Westerholt, der Stadt Aurich, Fachdienst 21, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, der Stadt Westerstede, Bauamt, Am Markt 2, 26655 Westerstede (Tel.: 04488/55422), der Stadt Wittmund, Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund oder der NLStBV, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.
Vor dem 06.12.2024 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).
Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).
Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).
Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).
In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.
(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation/Video- oder Telefonkonferenz oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) wird öffentlich bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG).
III.
Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihr Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Bockhorn (https://www.bockhorn.de), der Gemeinde Dornum (https://www.gemeinde-dornum.de), der Gemeinde Friedeburg (https://www.gemeindefriedeburg.de), der Gemeinde Großheide (https://www.grossheide.de), der Gemeinde Jade (https://www.gemeinde-jade.de), der Gemeinde Rastede (https://www.rastede.de), der Gemeinde Stadland (https://www.stadland.de), der Gemeinde Wiefelstede (https://www.wiefelstede.de), der Gemeinde Zetel (https://www.zetel.de), der Samtgemeinde Esens (https://www.samtgemeinde-esens.de), der Samtgemeinde Holtriem (https://holtriem.de), der Stadt Aurich (https://www.aurich.de/bekanntmachungen), der Stadt Westerstede (https://www.westerstede.de) sowie der Stadt Wittmund (https://www.wittmund.de/verwaltung-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen) eingesehen werden.
21.11.2024, gez. Pieper
_______________________________________________
Der Bürgermeister
Gemeinde Wiefelstede