Bekanntmachung 4. Runde der Lärmaktionsplanung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG
Mit dieser amtlichen Bekanntmachung wird auf die frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG der 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Wiefelstede hingewiesen. Der räumliche Geltungsbereich der Lärmaktionsplanung der 4. Runde erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet.
Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren. Gegebenenfalls sind Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.
Der Schwerpunkt der Bearbeitung in der 4. Runde liegt auf einer Überprüfung und Überarbeitung bestehender Lärmaktionspläne. Bis spätestens 18. Juli 2024 sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten.
Für die Lärmkarten sind die Belastungsschwerpunkte im Gemeindegebiet zu lokalisieren. Dabei wird eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von mindestens 8.200 Kraftfahrzeugen innerhalb eines Tages angenommen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung liegen gem. § 47d Abs.3 BImSchG vom 22. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 24, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Sie können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden. Während des oben genannten Zeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollten online unter der genannten Internetadresse oder elektronisch an übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Wiefelstede, den 22.12.2023 Pieper, Bürgermeister