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Untersuchungsberechtigungsschein


Allgemeine Informationen

 

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein.

 

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an.

 

Wichtig!

  • Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.

Ansprechpartner

Fachbereich I: Innere Dienste und Bürgerservice
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Online-Rathaus
 

Hier können Sie die online verfügbaren Dienstleistungen suchen und durchführen. 

 

Link zum Online-Rathaus

 
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